JURA not alone
JURA meets MEDIATION & PHILOSOPHIE
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CMG ANWALTS&MEDIATIONSKANZLEI GRUBER
SCHULRECHT
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Lassen sich denn Zeugnisnoten überhaupt anfechten?
Ja, es gibt diverse Instrumentarien, um die Leistungen und das Verhalten des Lehrers zu überprüfen.
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Gespräch mit dem Schulleiter
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Dienstaufsichtsbeschwerde
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Widerspruch
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Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Bedeutung des Zeugnisses muss erheblich für die weitere Schullaufbahn sein. Das Halbjahreszeugnis ist zwar nicht versetzungsrelevant. Trotzdem ist es anfechtbar, weil auch die Halbjahresnoten in die Jahresendzeugnisse, die es im Sommer gibt, einfließen. Wer schon im Halbjahreszeugnis eine Fünf hat, braucht mindestens eine Drei zum Ausgleichen. Grundsätzlich gilt, wenn Noten „Türen“ schließen, ist ihre Bedeutung erheblich. Dies gilt auch für eine Drei, die nach der Grundschule den Wechsel auf das Gymnasium verhindert.
Welches Vorgehen?
Zunächst sollten die Eltern das Gespräch mit dem Lehrer suchen und sich notieren, wie sich eine Note zusammensetzt. Die Schulen müssen transparent machen, wie eine Note zustande kommt. Dies müssen sie auch dokumentieren, zum Beispiel in Protokollen der Fachkonferenz oder Zensurenkonferenz. Eltern sollten sich diese Protokolle vom Lehrer aushändigen lassen und auch die Notenaufstellung und Gewichtung im betreffenden Fach. Die Schulen sind übrigens dazu verpflichtet, diese Dokumente auszuhändigen.
Anhand der Unterlagen überprüfe ich sie auf offensichtliche Fehler. In vielen Fällen haben die Lehrer Leistungen für Referate oder mündliche Mitarbeit nicht dokumentiert oder es gibt keine konkreten Beschlüsse, wie Leistungen bewertet werden. Die Note kann dann rechtswidrig zustande gekommen und anfechtbar sein.
Bei Rechtswidrigkeit besteht ein Anspruch auf Neubewertung, der auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Die Erziehungsberechtigten bestätigen durch ihre Unterschrift die reine Kenntnisnahme.
URTEIL
Lehrer dürfen auch benotet werden